Titel: | Redekunst - Rhetorik | ||||
Klassenstufe(n): | 9 bis 13 | ||||
Beschreibung: | "Es reicht nicht, keine eigenen Gedanken zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." Karl Kraus Das gilt natürlich auch andersherum: Es reicht nicht, viele kluge Gedanken zu haben. Man muss auch fähig sein, sie auszudrücken! Deswegen wird hier ein Kurs in der Kunst der freien Rede, der Rhetorik, angeboten. Redekunst – Rhetorik Dazu gehören Übungen zum Sprechen, zum freien Vortrag, zur Vorbereitung, Gliederung, zur Formulierung und zur Gestaltung einer Rede. Je nach Gruppengröße und Interessen kann auch das Debattieren oder das Streitgespräch geübt werden. Ziel ist es, dass die TeilnehmerInnen ihre Fähigkeiten sowohl darin erweitern, · die Absichten und Methoden anderer rhetorisch tätiger und versierter Menschen zu erkennen, wie auch · eigene Gedanken und Absichten überzeugend vorzutragen, dabei die Eigenart der jeweiligen Person zu wahren und zu stärken und sich mithin in der rhetorischen Praxis wohl zu fühlen. Erwartet wird von den TeilnehmerInnen die Bereitschaft, sich ungewohnten Situationen auszusetzen und die Scheu vor Publikum und dem Video-Feedback überwinden zu wollen. Zum Kursprogramm gehört natürlich auch eine Einheit zur Bekämpfung von Lampenfieber. Heiner Zarnack Immanuel-Kant-Schule Neumünster |
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Kosten: | 40 € | ||||
Termin: | 15:45 - 17:30 Uhr | ||||
Beginn - Ende: | 22. 11. 2012 - 08. 06. 2013 | ||||
Laufzeit: | donnerstags 22.11.,06.12.,20.12.2012,17.01.,31.01.,14.02.,28.02.,14.03.,11.04.,25.04.,16.05.,30.05.2013 sowie der Präsaentationstag am Samstag,den 08.06.2013 | ||||
Stützpunktschule: |
Immanuel-Kant-Schule Mozartstraße 36 24534 Neumünster → Auf Karte zeigen |
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Veranstaltungsort: |
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Hinweis(e): | Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen des Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zu tragen. Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen. |