Titel: | Faszination Fliegen | ||||
Klassenstufe(n): | 7 bis 8 | ||||
Beschreibung: | Themenbereiche: 1.Warum kann ein Vogel bzw. ein Flugzeug fliegen? Wir klären, welche Bedeutung die Luft für das Fliegen hat und untersuchen das Strömungsverhalten verschiedener Körper. Welche Bedeutung hat der Luftdruck im Alltag und in der Technik? Wir konstruieren verschiedene Flügelformen und untersuchen experimentell die Auftriebskräfte in der Luft. Welche Antriebssysteme gibt es für Flugzeuge? 2.Das Gleiten Wir untersuchen experimentell die Bedingungen für gutes Gleiten. Welche Flugkörper können gut gleiten? 3.Das Segeln Unter welchen Bedingungen kann ein Vogel oder ein Flieger segeln? Wir untersuchen dies experimentell. Versuche zur Thermik. 4.Warum fährt ein Zeppelin, warum fliegt ein Flugzeug? Wir vergleichen experimentell die unterschiedlichen Auftriebsprinzipien. Wieso steigt ein Gas- bzw. Heißluftballon nach oben? 5.Was treibt Raketen an? Wir untersuchen das Rückstoßprinzip anhand von Modellversuchen und bauen Modellraketen. Lernziel: Der Schwerpunkt des Kurses liegt in der Erarbeitung der physikalischen Grundlagen des Fliegens. Die Schüler/innen sollen ihre Kompetenz im naturwissenschaftlichen Denken und Arbeiten weiter entwickeln sowie selbstständig Experimente und Flugmodelle entwickeln. |
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Kosten: | 30 € | ||||
Termin: | 9:30 - 11:10 Uhr | ||||
Beginn - Ende: | 29. 10. 2011 - 02. 06. 2012 | ||||
Laufzeit: | samstags 29.10.,12.11.,26.11.,10.12.2011,14.01.,28.01.,11.02.,25.02.,10.03.,24.03.,28.04.,12.05.,26.05.2012 sowie der Präsentationstag am 02.06.2012 | ||||
Stützpunktschule: |
Elsa-Brändström-Schule Zum Krückaupark 7 25337 Elmshorn → Auf Karte zeigen |
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Veranstaltungsort: |
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Hinweis(e): | Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen des Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zu tragen. Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen. |