Titel: | Mathematik über und unter dem Schultellerrand | ||||
Klassenstufe(n): | 8 bis 10 | ||||
Beschreibung: | In diesem Kurs möchten wir uns mit interessanten mathematischen Problemen und Phänomenen befassen, welche in der Schule höchstens am Rande behandelt werden (können). Hierzu gehören z.B. logische Probleme („Warum, wenn keiner nicht Logik kann, noch lange nicht einer keine Logik kann?“), Zahlenzaubereien, Paradoxes (Widersprüchliches) und weitere außergewöhnliche Phänomene (z.B.: Was ist eigentlich gemeint, wenn vom gekrümmten Raum die Rede ist?). Wir werden auch mathematische Experimente durchführen und mathematische Modelle selbst herstellen. Außerdem sind wir offen für Fragen, Ideen und Anregungen aller Interessenten. Des Weiteren ist ein Ausflug ins Mathematikum nach Gießen (www.mathematikum.de) geplant. Hierzu bitte auch die zusätzlichen Informaionen beachten ! Bei Interesse laden wir auch Mathematikprofessoren in die Schule ein oder besuchen diese an der Universität, um Einblicke in deren tägliche Arbeit zu erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Mathematiker, die in der freien Wirtschaft tätig sind, in ihrem Berufsleben zu treffen. |
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Kosten: | 30 € | ||||
Termin: | 16:15 - 17:55 Uhr | ||||
Beginn - Ende: | 04. 11. 2010 - 25. 06. 2011 | ||||
Laufzeit: | donnerstags 04.11.2010, 18.11.2010, 02.12.2010, 16.12.2010, 20.01.2011, 03.02.2011, 17.02.2011, 03.03.2011, 17.03.2011, 31.03.2011, 14.04.2011, 12.05.2011, 26.05.2011, 16.06.2011 sowie der Präsentationstag am Samstag, den 25.06.2011 | ||||
Stützpunktschule: |
Klaus-Groth-Schule Parkstraße 1 24534 Neumünster → Auf Karte zeigen |
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Veranstaltungsort: |
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Hinweis(e): | Terminänderungswünsche können gerne mit uns besprochen werden! Wir freuen uns schon... Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen der Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zutragen. Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen. |