Titel: | Naturwissenschaft die auf die Haut geht - Beautychemie für Einsteigerinnen/Einsteiger! | ||||
Klassenstufe(n): | 8 bis 13 | ||||
Beschreibung: | In diesem Kursangebot dreht sich alles um die wunderbare, betörende Chemie/Biologie von Nagellack, Parfüm, Seife und weiterer Schönheitsmittelchen. Diese können in einem „echten Chemielabor“ selber hergestellt, anschließend benutzt, oder auf ihre biologische Wirkung mittels „mikrobiologischer Testpersonen“ überprüft werden. Dieser Samstagskurs bietet ein breites Spektrum von Experimenten, die je nach Interessenslage individuell durchgeführt werden können. Z.B. besteht die Möglichkeit haarnah die Wirkung unterschiedlicher Colorationsprodukte vor, während und nach dem Färbeprozess zu untersuchen. Wer sich für die (giftigen) Inhaltsstoffe und Effekte von Tatoofarbe interessiert, kann auch hierauf biotechnologische Antworten bekommen. Wem sich die mikrobiologische Frage stellt, ob und welche Bakterien oder Pilze in mitgebrachtem Lippenstift, Nagellack oder Mascara tatsächlich leben, kann diese mit relativ einfachen Methoden im Kurs zeitnah klären. Neben der klassischen Mikrobiologie bieten wir die Möglichkeiten des Erlernens wohlriechender chemischer Trennverfahren (z.B. Destillation von Lavendel oder Orangenschalen, Lösungsmittelextraktion von Rosenblüten etc.). Hierbei kommen Gerätschaften wie Laborzentrifugen, hochwertige Mikroskope, Rotationsverdampfer und Autoklaven zum Einsatz. Chemie muss nicht trocken sein, sie eignet sich sogar für Zuhause! |
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Termin: | Samstag, 10:00 - 15:30 Uhr | ||||
Beginn - Ende: | 06. 02. 2016 - 06. 02. 2016 | ||||
Laufzeit: | Einzelveranstaltung | ||||
Stützpunktschule: |
Elly-Heuss-Knapp-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Carlstraße 53 24534 Neumünster → Auf Karte zeigen |
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Veranstaltungsort: |
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Hinweis(e): | Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen. |