Titel: | WENN DIE MÖPSE SCHNÄPSE TRINKEN -Illustrationen zu Texten von James Krüss- |
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Klassenstufe(n): | 2 bis 4 | ||||
Beschreibung: | Die wundervollen Bücher und Gedichte des bekannten Kinderbuchautors James Krüss bilden die Grundlage der gestalterischen Arbeit. Seine unverwechselbaren Figuren, beliebte Motive wie Leuchttürme, Schiffe, Klabautermänner und Schnäpse trinkende Möpse sollen von den Schülern neu entdeckt und mit eigenen Ideen bildnerisch umgesetzt werden. Dazu muss nicht jeder ein großer Virtuose mit dem Zeichenstift sein, denn im Kurs wird gezeigt, wie auch mit einfachen Mitteln schöne Illustrationen entstehen können. Ob lustig oder nachdenklich, die Geschichten von Krüss sollen zum Gestalten ermutigen und unser Reisebegleiter auf großer Fahrt in die eigene Fantasiewelt sein. Die eigene Fabulierlust soll dabei nicht zu kurz kommen, es dürfen auch vollkommen neue Texte entstehen. Der Schwerpunkt der Arbeit aber liegt im Gestalten und bildnerischen Umsetzen! Für die Illustrationen werden unterschiedliche künstlerische Techniken wie Bleistift, Buntstift, Tuschfarben, Acrylfarben, Monotypie, Oelfarbdruck und Collage angeboten und vermittelt. Die gestalteten Blätter werden zum Ende des Kurses zu einem Buch gebunden. Jeder Schüler hat dann sein eigenes selbst gestaltetes Buch. |
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Kosten: | 40 € | ||||
Termin: | 16:15 - 17:55 Uhr | ||||
Beginn - Ende: | 21. 11. 2012 - 29. 05. 2013 | ||||
Laufzeit: | mittwochs 21.11.,05.12.,19.12.2012,16.01.,30.01.,13.02.,27.02.,13.03.,10.04.,24.04.,15.05.,29.05.2013 sowie der Präsentationstag am Samstag, den 15.06.2013 | ||||
Stützpunktschule: |
Friedrich-Ebert-Grundschule Berliner Straße 19 25436 Uetersen → Auf Karte zeigen |
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Veranstaltungsort: |
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Hinweis(e): | Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen des Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zu tragen. Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen. |