Titel: Redekunst-Rhetorik  
Klassenstufe(n): 9 bis 13
Beschreibung: "Es reicht nicht, keine eigenen Gedanken zu haben.
Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken."
Karl Kraus


Das gilt natürlich auch andersherum: Es reicht nicht, viele kluge Gedanken zu haben. Man muss auch fähig sein, sie auszudrücken!

Deswegen wird hier ein Kurs in der Kunst der freien Rede, der Rhetorik, angeboten.

Redekunst – Rhetorik

Dazu gehören Übungen zum Sprechen, zum freien Vortrag, zur Vorbereitung, Glie-derung, zur Formulierung und zur Gestaltung einer Rede.

Je nach Gruppengröße und Interessen kann auch das Debattieren oder das Streit-gespräch geübt werden.

Ziel ist es, dass die TeilnehmerInnen ihre Fähigkeiten sowohl darin erweitern,
• die Absichten und Methoden anderer rhetorisch tätiger und versierter Men-schen zu erkennen, wie auch
• eigene Gedanken und Absichten überzeugend vorzutragen, dabei die Ei-genart der jeweiligen Person zu wahren und zu stärken und sich mithin in der rhetorischen Praxis wohl zu fühlen.

Erwartet wird von den TeilnehmerInnen die Bereitschaft, sich ungewohnten Situatio-nen auszusetzen und die Scheu vor Publikum und dem Video-Feedback überwinden zu wollen. Zum Kursprogramm gehört natürlich auch eine Einheit zur Bekämpfung von Lampenfieber.


Heiner Zarnack
Immanuel-Kant-Schule Neumünster
Kosten: 40 €
Termin:   15:45  -  17:30  Uhr
Beginn - Ende:   14. 11. 2013  -  14. 06. 2014
Laufzeit:   donnerstags 14.11.,28.11.,12.12.2013, 09.01.,23.01.,13.02.,27.02.,13.03.,27.03.,10.04.,15.05.,05.06.2014 sowie der Präsentationstag am Samstag 14.6.2014  
Stützpunktschule:   Immanuel-Kant-Schule
Mozartstraße 36
24534 Neumünster
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Veranstaltungsort:  
Die Veranstaltung findet in der Stützpunktschule statt.
Hinweis(e):    Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen des Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zu tragen.

Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen.