Titel: FRANZÖSISCH - Schnupperkurs in die französische Sprache  
Klassenstufe(n): 3 bis 4
Beschreibung: Wo gibt es „baguettes“ und „croissants“?
Wo steht der Eifelturm?
Wo begrüßt man sich mit „bonjour“

Natürlich in FRANKREICH.
Dort spricht man Französisch.

Ein paar Wörter kennst du also schon!

Aber was meint denn der Titel von Til Schweigers Kinofilm „Kokowääh“? - Klingt doch auch ein wenig französisch, oder?

Und das hast du vielleicht auch schon einmal gehört:
„Qu'est-ce que c'est - was ist denn das?
l'encrier - das Tintenfass
le b½uf - der Ochs
la vache - die Kuh
ferme la porte - die Tür mach zu!“


Haben dich diese französischen Wörter neugierig gemacht?
Dann bist du hier richtig! Im Französisch-Kurs für Anfänger!

- Wir wollen zusammen ein französisches Frühstück einnehmen!
- Wir wollen durch Paris flanieren - mithilfe von Fotos die
schönste europäische Hauptstadt kennen lernen.
- Wir wollen französische Lieder singen.
- Und natürlich in die französische Sprache hinein schnuppern!


Ich freue mich auf dich, à toi!
À bientôt, also bis bald!
Martina Meinen


Elterninfo:
In 30 Ländern der Welt ist Französisch Amtssprache; insgesamt sprechen ca. 160 Millionen Menschen Französisch als Mutter- oder Verkehrssprache, davon ca.100 Mio. außerhalb Frankreichs. Französisch ist Amts- und Arbeitssprache bei der UNO, OECD, UNESCO.
Kosten: 40 €
Termin:   11:15  -  12:55  Uhr
Beginn - Ende:   16. 11. 2013  -  28. 06. 2014
Laufzeit:   16.11.,30.11.,14.12.2013, 18.01.,08.02.,22.02.,08.03.,29.03.,12.04.,17.05.,14.06.,28.06.2014 sowie der Präsentationstag am 05.7.2014  
Stützpunktschule:   Brüder-Grimm-Schule
Schmiedestraße 38
25462 Rellingen
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Veranstaltungsort:  
Die Veranstaltung findet in der Stützpunktschule statt.
Hinweis(e):    Zusätzliche Kosten für evtl. Ausflüge und Exkursionen im Rahmen des Lernworkshops wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. sind von den Teilnehmern bzw. Eltern selber zu tragen.

Für evtl. Versicherungsschäden der teilnehmenden Schüler/innen, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Förderung hoch begabter Kinder und Jugendlicher“ stehen, muss die eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufkommen.