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Häufig gestellte Fragen - FAQs
Durch die Beantwortung einiger häufig gestellter Fragen wollen wir sowohl das Besondere des Enrichment-Programms als auch die Struktur des Konzeptes verdeutlichen. Wir richten uns damit nicht nur an die interessierten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, sondern ebenso an Lehrkräfte und Schulleitungen, die an dem Programm interessiert sind. Wenn damit nicht alle Fragen geklärt sind, stehen Ihnen ggf. die jeweiligen Verbundleitungen in den Kooperationsverbünden sowie der Landeskoordinator
(→ Kontakt)
gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Was bedeutet "Enrichment"?
Das Wort entstammt dem Englischen und heißt "Anreicherung, Bereicherung". Diese Übersetzungen geben alleine nicht das wieder, was mit dem Begriff hier gemeint ist: Besonders begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern soll in diesem Programm die Chance geboten werden, sich geistig und intellektuell zu bereichern, ihren Wissensschatz und ihre Kompetenzen zu erweitern, ihren schulischen Alltag mit besonderen Themen zu verzieren. Das Enrichment-Programm bietet die Chance, Erfahrungen mit Themen, Problemen, Kulturen, Fachdisziplinen und Berufsfeldern zu machen, die in dieser Tiefe und Breite nicht im Schulunterricht vorgesehen sind.
Was ist das besondere an Enrichment-Kursen?
Es sind die Ziele, daran orientierten Kurse, Inhalte und Methoden. Im Einzelnen:
Die Ziele
• Förderung des selbstwirksamen Lernens,
• Erkennen eigener Talente und weiterer Potenziale,
• Kennen lernen und Verschieben eigener Grenzen,
• das Präsentieren lernen,
• Erschließung neuer Lerngruppen, -orte und -zeiten
Die Kurse
Kurse setzen sich aus jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppen für 8-14 Teilnehmende zusammen. Eine Nominierung geschieht nach Abstimmung der Lehrkräfte der beteiligten Schulen oder nach einem Hinweis von Mitarbeiter/innen einer Schulpsychologischen Beratungsstelle an die Schule. Eine Eigenbewerbung ist mit IQ-Testung oder als Wettbewerbsgewinner/in möglich, aber mit der Schule abzustimmen. Grundsätzlich können schulische Lehrkräfte, aber auch Menschen anderer Professionen, die pädagogisch erfahren sind (freie Dozenten, Mitarbeiter/innen von Hochschulinstituten, Museen etc.) und Kenntnisse in der Begabtenförderung haben, Kursangebote entwickeln. Über die Aufnahme eines Angebotes in das Enrichment-Programm entscheiden die Stützpunktschulen in Absprache mit der Verbundleitung.
Der Inhalt
- offene Themenstellungen oder anwendungsbezogene herausfordernde Aufgaben stehen am Anfang,
- originelle Lösungsstrategien, Reflexionsfähigkeit und Kreativität werden gefordert,
- Bearbeitung von Aufgaben, deren Ergebnisse auf Präsentation/Wettbewerb hin ausgerichtet sind,
Die Methodik:
- entdeckende und eigenständige Lernwege,
- fächerübergreifende und fächerverbindende Probleme werden gesucht und bearbeitet,
- Hinwendung zu komplexen Herausforderungen und Abkehr vom kleinschrittigen Lehrgangslernen
Was sind Kooperationsverbünde und wie entstehen sie?
In einem räumlich abgegrenzten Bereich schließen sich einige Schulen zusammen, um als Stützpunktschulen gemeinsam ein Enrichment-Programm aufzubauen und dieses den geeigneten Schülerinnen und Schülern des Verbundes anzubieten. Ein Verbund kann ein Kreis oder eine Stadt sein, kann aber durchaus auch von Verwaltungsgrenzen abweichen, wenn eine entsprechende Zusammenarbeit praktikabel ist. Interessierte Schulen entwickeln mit Nachbarschulen ein Enrichment-Programm. Dieses Programm muss nicht von Anfang an ein Angebot für alle Klassenstufen umfassen, sondern es kann zunächst nur ein kleines Angebot bereitstellen. Wenn ein solcher Anfang gemacht ist, kann es wachsen. Die Kurse anbietenden Schulen sind die Stützpunktschulen. An einer dieser Stützpunktschulen eines Verbundes sitzt der Verbundleiter, der das Enrichment-Programm des Verbundes koordiniert.
Dieses wird je nach Umfang einer bestimmten Anzahl anderer Schulen im Verbund angeboten, die dann ihrerseits geeignete Schülerinnen und Schüler nominieren und online anmelden. Sowohl Stützpunktschulen als auch nur nominierende Schulen benennen eine/n Enrichment-Beauftragte/n an ihrer Schule, der/die für die Nominierung bzw. die Zusammenstellung des Kursprogramms an den Stützpunktschulen verantwortlich ist. Sie sind auch für die Eintragung der nominierten Schüler im Online-Meldeverfahren verantwortlich.
Die Schulen können aus einem beschränkten Pool Ausgleichsstunden beantragen sowohl für die Koordinationsaufgabe der Verbundleiter (max. drei je Verbund) als auch für die Lehrkräfte, die Kurse im Rahmen des Enrichment-Programms durchführen (max. 2 je Stützpunktschule). Dieser Antrag muss für das Projektjahr jeweils bis zum vorhergehenden Halbjahreszeugnistag beim Landeskoordinator im MSB eingegangen sein. Im Herbst eines jeden Jahres wird dieses Datum im Nachrichtenblatt verkündet. Die Größe und der Zuschnitt der Kooperationsverbünde sind nicht festgelegt; es wird aber von maximal 20 Verbünden im Land ausgegangen.
Wo gibt es Kooperationsverbünde?
Die Karte bzw. die Liste unter "Verbünde" gibt über die aktuellen Kooperationsverbünde Auskunft. Dort findet man die Liste der Stützpunktschulen des jeweiligen Verbundes. Auch unter "Veranstaltungen" findet man die Verbundkarte und die dort angebotenen Enrichment-Kurse.
Wer ist an der Organisation eines Verbundes beteiligt?
Die Stützpunktschulen planen, organisieren und verantworten ein Kursangebot; hier gibt es eine Lehrkraft als Enrichment-Beauftragte/n. Diese leiten in ihren Schulen den Nominierungsprozess und führen die Daten der nominierten Schüler auf der Homepage. In den Stützpunktschulen sind sie darüber hinaus am Erstellen des Kursprogramms beteiligt und sprechen dies mit dem Verbundleiter ab. Die Kursleiter/innen planen und verantworten den Kursunterricht, nehmen an Kursleitertreffen teil und beteiligen sich an Projektpräsentationen am Ende des Enrichment-Schuljahres. Die Schulen eines Verbundes melden nach Aufforderung durch den/die Verbundleiter/in potenzielle Teilnehmer im Online-Meldeverfahren an. Der/Die Verbundleiter/in koordiniert und organisiert das Kursprogramm des Verbundes, regelt das Meldeverfahren und die finanziellen Angelegenheiten des Verbundes. Über einen dem Projekt verbundenen Verein (z.B. Förderverein oder Ehemaligenverein der Stützpunktschule, an welcher der/die Verbundleiter/in arbeitet) können die rechtlichen Angelegenheiten (Verträge, Abrechnungen) abgewickelt werden. Sponsoren und Spender unterstützen einzelne Kurse direkt oder das Projekt des Verbundes allgemein.
Wo finden die Kurse statt?
Prinzipiell finden die Kurse in den Stützpunktschulen statt, aber auch Veranstaltungen an anderen Lernorten, wie z.B. Universitätsinstituten, Museen etc., sind möglich und erwünscht. Über Einzelheiten geben die Kursbeschreibungen unter "Veranstaltungen" Auskunft. Auch wenn der Kurs nicht an der Stützpunktschule stattfindet, ist er ihr zugeordnet und wird dort verantwortet.
Wer kann Kurse anbieten?
Grundsätzlich können alle interessierten Lehrkräfte, die ein entsprechendes Thema und Kursprogramm den Zielsetzungen und Methoden s.o.) gemäß entwickeln, einen Kurs bzw. ein Projekt anbieten. Nach bisherigen Erfahrungen werden aber über die Hälfte aller Kurse durch Menschen anderer Professionen angeboten, seien es freie Dozenten verschiedenster Berufe, Mitarbeiter/innen von Hochschulinstituten, Museen und andere. Voraussetzungen sind in jedem Fall die Identifikation mit der Idee der Begabtenförderung durch Enrichment sowie pädagogische Erfahrungen. Über die Aufnahme eines Angebotes in das Enrichment-Programm entscheiden die Stützpunktschulen in Absprache mit der Verbundleitung im Verbund. Ggf. kann auch der Landeskoordinator zu Rate gezogen werden.
Wer ist für die Auswahl der Kursleiter und Kursthemen verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Enrichment-Kurse Veranstaltungen der jeweiligen Stützpunktschule, unter deren Namen sie angeboten werden; das gilt auch dann, wenn sie an einem anderen Lernort stattfinden. Das Anwerben von Kursleitern und die Absprache der Themen sowie die Kontrolle, dass Thema, Niveau und Arbeitsform den allgemeinen Ansprüchen an Enrichment-Kurse entsprechen, obliegen der jeweiligen Stützpunktschule und der Verbundleitung, die die Stützpunktschulen dabei begleitet.
Wann finden die Kurse statt und wie lange dauern sie?
In der Regel finden die Kurse in der Zeit zwischen den Herbst- und den Osterferien statt. Zuvor steht bei allen Lernenden das Einarbeiten in das neue Schuljahr im Vordergrund. Sowohl Kurszeitraum als auch Kursdauer können von Verbund zu Verbund und von Kurs zu Kurs variieren.
Der Umfang der Kurse liegt zwischen 20 und 40 Stunden. Die Veranstaltungen können wöchentlich, 14-tägig oder geblockt stattfinden (Kompaktkurse, Tagesveranstaltungen). Dies alles legt jeder Kooperationsverbund für sich fest. Näheres findet man unter "Veranstaltungen" des jeweiligen Verbundes. Gleiches gilt für die Tage, an denen die Enrichment-Kurse stattfinden: Sie finden sowohl samstags als auch wochentags statt. Auch dies hängt von den Gegebenheiten der Verbünde ab. Wenn Kurse am Nachmittag stattfinden, müssen Stützpunktschule und Verbundleitung darauf achten, dass die Schüler des ganzen Verbundes diese Kurse auch rechtzeitig erreichen können. Sie müssen also tendenziell eher am späten Nachmittag liegen.
Wie kann man Enrichment-Kurse belegen?
Es gibt für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zwei Wege, um an einem Enrichment-Kursus teilnehmen zu können: Der übliche Weg ist der, dass die Schulen eines Verbundes von der Verbundleitung des Verbundes aufgefordert werden, anlässlich einer Klassen- oder pädagogischen Konferenz geeignete Schülerinnen und Schüler zu benennen, die von dem Enrichment-Beauftragten der meldenden Schulen in das Online-Meldeverfahren auf dieser Homepage eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben, die in der Schülerakte verwahrt wird. Die Schüler bekommen dann ein Passwort und die für ihre Altersstufe in ihrem Verbund angebotenen Kurse. Informationen, wann Kurse angeboten und Passwörter verschickt werden etc., findet man auf der Homepage unter
→ Verbünde und dort
"Aktuelle Mitteilungen" (Näheres s. "Wie funktioniert das Meldeverfahren").
Der andere Weg ist der über die Schulpsychologischen Dienste, welche die Eignung für die Teilnahme am Enrichment-Programm feststellen und eine Empfehlung aussprechen können. Die Schulpsychologischen Dienste werden häufiger auf sog. Underachiever aufmerksam. Das sind solche Schülerinnen und Schüler, bei denen -- teils aufgrund schulischer Unterforderung -- eine erhebliche Differenz zwischen ihren schulischen Leistungen und ihrem besonderen Begabungspotenzial besteht. Auch die Eigenbewerbung z.B. als hochbegabt getesteter Schülerinnen und Schüler ist möglich.
Welche Schülerinnen und Schüler sind für das Enrichment-Programm geeignet?
Zur Teilnahme am Enrichment-Programm ist i.d.R. nur eine Empfehlung nötig (s. "Wie kann man Enrichment-Kurse belegen?"). Eine Testung auf Hochbegabung ist keine Voraussetzung - aber natürlich ist eine positiver Test auf Hochbegabung auch kein Hinderungsgrund, sondern vielmehr eine andere Form der Empfehlung. Einzelne Verbünde können die Zugangsvoraussetzungen aber auch modifizieren, z.B. durch ein Aufnahmegespräch. Die übliche Empfehlung zur Teilnahme am Enrichment-Programm könnte anlässlich der Zeugniskonferenzen zum Halbjahr durch die Schulen eines Verbundes erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass die Liste der gemeldeten Schülerinnen und Schüler immer aktuell ist. Viele Schulen führen auch eine pädagogische Diagnostik mit Hilfe von differenzierten Fragebögen durch. Mit dem Hinweis auf die Zeugniskonferenzen soll jedoch nicht gesagt sein, dass es bei der Empfehlung geeigneter Schülerinnen und Schüler um ein bestimmtes Notenbild geht.
Das Programm soll - fallweise auch unabhängig vom Notenbild - Schülerinnen und Schüler ansprechen,
- die mit einer hohen Informationsdichte umgehen können bzw. ein hohes Lerntempo aufweisen,
- die ein herausragendes Talent haben,
- die zu originellen Lösungen und Ideen fähig sind,
- die erfolgreich an Wettbewerben teilgenommen haben oder
- die eine gutes Notenbild ohne Mühe erreichen.
Mindestens eines dieser Kriterien sollte auf den/die Schüler/in zutreffen. Zudem sind soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, eine Grundvoraussetzung bei der Nominierung.
Wie funktioniert das Meldeverfahren?
- Die Schulen werden von der Verbundleitung eines Verbundes zur Nominierung geeigneter Schülerinnen und Schüler aufgefordert und erhalten ein Passwort, mit dem sie sich in das Online-Meldesystem einloggen können.
Ab dem Schuljahr 2014/15 dürfen die Gymnasien nur noch 10%, die Gemeinschaftsschulen 8% und die Grundschulen 5% ihrer Schülerschaft für das Enrichment-Programm melden.
Wenn die Schülerinnen und Schüler dann - am besten aufgrund eines systematischen Diagnoseprozesses - für die Teilnahme an dem Enrichment-Programm nominiert worden sind, müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern eine Einverständniserklärung für die Teilnahme an dem Projekt abgeben und anschließend melden die Enrichment-Beauftragten der Schulen sie an.
Wichtig ist eine verlässliche E-Mail-Adresse der Schülerinnen und Schüler, weil das Meldeverfahren ausschließlich über diesen Weg läuft. Sollte eine solche nicht vorliegen, müsste ein Beauftragter der Schule die Rolle des Vermittlers übernehmen.
- Die Verbundleitung schaltet dann, wenn alle notwendigen Angaben von allen vollständig vorliegen, die Schülerinnen und Schüler frei und diese erhalten automatisch ein Passwort, mit dem sie sich in das System einloggen und bis zu einem dort angegebenen Stichtag Kurse in ihrem Verbund belegen können. Die Schüler können drei Kurse anwählen, von denen aber die zweite und dritte Wahl gleichrangig behandelt werden - also zweimal zweite Wahl.
- Diese Anmeldung durch die Schülerinnen und Schüler erfolgt bis zu einem bestimmten Stichtag und dann legt die Verbundleitung die Teilnehmerlisten fest. Die Schülerinnen und Schüler erhalten anschließend ein E-Mail mit der Benachrichtigung, an welchem der gewünschten Kurse sie teilnehmen können. Wenn sie diese Auswahl wiederum innerhalb einer bestimmten Frist verbindlich bestätigen, bekommen die Kursleiter/innen die endgültigen Teilnehmerlisten.
- Schülerinnen und Schüler, die einmal angemeldet sind, bleiben im Prinzip in dem System, aber die Enrichment-Beauftragten der meldenden Schulen müssen einmal im Jahr die Listen kontrollieren, neue Schülerinnen und Schüler anmelden, andere ggf. abmelden und für alle die Angaben zur Klassenstufe aktualisieren sowie die Kontaktdaten überprüfen.
Achtung: Damit das Ganze funktioniert, ist die stets aktuelle und verlässliche E-Mail-Adresse von besonderer Bedeutung, weshalb die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern gebeten sind, etwaige Änderungen so schnell wie möglich den Enrichment-Beauftragten der Schule mitzuteilen.
Bei Inaktivität wird eine Schülerin oder ein Schüler aus dem System nach spätestens 23 Monaten automatisch entfernt.
Wie viele Kurse kann man belegen?
Üblicherweise nimmt man an einem Kurs z.Zt. teil. Wenn aber genug Plätze vorhanden sind, kann man selbstverständlich auch mehrere Kurse belegen. Bei der Anmeldung sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, drei Kurse auszuwählen, von denen aber die zweite und dritte Wahl gleichrangig behandelt werden - also zweimal zweite Wahl. Bei der Platzvergabe wird zunächst versucht, den ersten Wunsch zu erfüllen.
Welche Kurse kann man belegen?
Grundsätzlich gilt, dass man nur die Kurse belegen kann, die für denjenigen Verbund angeboten werden, zu der die Schule des nominierten Schülers gehört. Auch gilt, dass man sich nach der im Kursangebot angegebenen Klassenbeschränkung richten soll. Wenn es im Einzelfall möglich sein sollte, kann in Absprache mit Kurs- und Verbundleitung davon abgewichen werden. Am Ende eines Kurses wird den Schülerinnen und Schülern, die konstant teilgenommen haben, die erfolgreiche Teilnahme bestätigt.
Wie werden die Plätze in den Kursen vergeben?
Grundsätzlich ist dafür die Verbundleitung eines Verbundes verantwortlich. Dieser wird die Kriterien innerhalb des Verbundes abklären und im Einzelfall auch auf Wünsche der Kursleiter Rücksicht nehmen. Prinzipiell geht es darum, die angestrebte Kursgröße einzuhalten, die Altersstruktur und das Geschlechterverhältnis ausgewogen zu halten. Erstwünsche von Kursen haben natürlich Vorrang vor Zweitwünschen, aber eine Anmeldung mit erster Priorität erzeugt keinen Anspruch auf Teilnahme an genau diesem Kurs.
Wer hat Anspruch auf die Teilnahme an einem Enrichment-Kursus?
Grundsätzlich hat niemand Anspruch auf Teilnahme an einem Enrichment-Kurs bzw. an dem Enrichment-Programm. Es ist ein freiwilliges und zusätzliches Angebot der Schulen eines Verbundes. Über den Zugang informiert der Abschnitt "Wie kann man Enrichment-Kurse belegen?"
Was kostet die Teilnahme an den Kursen?
Jedem/r Nominierten soll der Zugang zum Programm möglich sein, Kosten dürfen die Teilnahme nicht verhindern. Der finanzielle Beitrag der Schülerinnen und Schüler ist in den Verbünden unterschiedlich und schwankt z. Zt. zwischen 40 und 60 Euro je Kurs. Das Geld wird für Material und v.a. für die Aufwandsentschädigung solcher Kursleiter/innen eingesetzt, die nicht als Lehrkräfte ggf. eine Ausgleichsstunde erhalten oder den Kurs ehrenamtlich anbieten. Auf Wunsch kann eine Quittung ausgestellt werden. Auch um nicht der Auffassung "Was nichts kostet, taugt nichts!" Vorschub zu leisten, wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben, der zudem die Verbindlichkeit der Anmeldung erhöht. Einzelheiten regelt jeder Verbund für sich.
Wie finanziert sich das Enrichment-Programm?
Jeder Verbund findet eine eigenständige Finanzierungsform je nach örtlichen oder regionalen Gegebenheit. Möglich und üblich ist das Zahlen eines Teilnahmebeitrag durch die Eltern, dessen Höhe im Verbund abgesprochen wird. Nach dem Grundsatz Teilnahme geht vor Finanzierbarkeit gilt, dass alle Schüler, die den Teilnehmerbeitrag nicht leisten können und dies dem Kurs- bzw. Verbundleiter darstellen, von dem Teilnahmebeitrag befreit werden. Ggf. kann für Material, das aufwändiger ist und/oder in den Besitz der Schülerinnen und Schüler übergeht (z.B. Bücher oder Modelle), noch eine Beteiligung von den Teilnehmenden verlangt werden. Dies sollte nach Möglichkeit schon bei der Kursbeschreibung genannt werden. Technische Ausstattung kann aber auch von einem Sponsor übernommen werden. Des Weiteren können Lehrkräfte, die einen Kurs erteilen, Zeitausgleich vom Bildungsministerium erhalten. Genauso können ehrenamtliche Kursleitungen oder solche, die von anderen Institutionen bezahlt werden, durch die zusätzlichen Teilnahmebeiträge das Projekt finanziell absichern. Die Schulträger übernehmen i.d.R. Kosten für Räume, Licht, Heizung, Hausmeisterdienste, Kopien und ggf. weiteres Verbrauchsmaterial; dies müssen die Verbünde oder die Stützpunktschulen mit den Schulträgern absprechen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für frei schaffende Kursleiter wird in dem Verbund nach den dort bestehenden Möglichkeiten festgelegt. Sponsoren und Spender können direkt durch Finanzierungshilfen, aber auch durch Material- und Sachspenden oder durch die Bezahlung bzw. das Stellen von Kursleiter/innen das Projekt unterstützen. Die Sponsoren eines jeweiligen Verbundes werden auf der Homepage durch ein entsprechenden Link angezeigt. Auch weitere Veröffentlichungen tragen ggf. das Signet der Sponsoren. Bei öffentlichen Präsentationen sowie Presseveröffentlichungen etc. können die Sponsoren auf Wunsch einbezogen werden.
Wie kann man das Enrichment-Programm unterstützen?
Dies geht zum einen durch das Angebot eines kostenfreien Kurses und zum anderen durch Spenden und Sponsoring. Dies wiederum kann sich direkt an eine Stützpunktschule richten oder aber dem Programm eines ganzen Verbundes gelten. Wenn jemand auf die eine oder andere Weise zum Gelingen des Enrichment-Projektes beitragen möchte, möge man sich bitte an den jeweiligen Verbundleiter eines Verbundes oder an den Landeskoordinator wenden (s. Kontakt).
Wie ist das Enrichment-Programm entstanden?
Das Enrichment-Programm Schleswig-Holstein ist bundesweit einzigartig und geht auf eine Initiative der schulspsychologischen Beratungsstelle Pinneberg und einiger Schulen im Kreis Pinneberg zurück. Im Jahr 2000 wurde gemeinsam mit dem Bildungsministerium, das Lehrerstunden stellte, und der Stiftung der Sparkasse Südholstein, die das Projekt seither mit finanziert, das "Pinneberger Modell" zur Begabtenförderung ins Leben gerufen. Auch die Schulträger unterstützten das Projekt, das sich recht schnell entwickelte und auch bald Grundschulen und Kindertagesstätten einbezog. Dieses Konzept überzeugte, fand an anderen Schulstandorten Nachahmer und entwickelte sich stets weiter. All diese Initiativen und das dahinter stehende gute Grundkonzept führten dazu, dieses Modell systematisch auf das ganze Land auszuweiten und möglichst vielen Schulen und v.a. Schülern als Möglichkeit anzubieten. Das Bildungsministerium fördert bis in die Gegenwart.
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